POS-Terminal an einem Parkhaus mit kontaktlosem Bezahlen

In der Parkhaus- und Parkplatzbewirtschaftung spielen Effizienz, Sicherheit und Kundenfreundlichkeit zentrale Rollen. Eine wichtige regulatorische Änderung betrifft die neuen TA 7.2- und DC POS 3.0-Richtlinien für Bezahlterminals — sie machen kontaktloses Bezahlen sicherer, schneller und einheitlicher.

Die von der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) sowie Mastercard und Visa festgelegten Richtlinien bringen wesentliche Änderungen für kontaktlose Zahlungsmethoden mit sich. Für Parkbetreiber bedeutet dies möglicherweise, dass bestehende Bezahlterminals aktualisiert oder ausgetauscht werden müssen. Dieser Artikel erläutert die wichtigsten Neuerungen und Fristen, die Sie beachten sollten — und welche Maßnahmen einen reibungslosen Übergang sichern.

1.Hintergrund der neuen Richtlinien

Die Notwendigkeit der Anpassung

Die Zahlungsgewohnheiten haben sich erheblich verändert. Kontaktloses Bezahlen ist zur Norm geworden und wird bevorzugt, weil es schneller, sicherer und hygienischer ist. Um diesem Trend gerecht zu werden, wurden neue regulatorische Anforderungen eingeführt.

Die Deutsche Kreditwirtschaft und internationale Kreditkartenorganisationen entwickelten die TA 7.2- und DC POS 3.0-Richtlinien, um Sicherheitsstandards zu erhöhen und den Verbraucherkomfort zu verbessern. Diese beinhalten technische sowie sicherheitsrelevante Anforderungen für alle Bezahlterminals.

Ziele der neuen Richtlinien

  • Erhöhung der Sicherheit: Umfassende Verbesserungen der Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz vor Betrug und Missbrauch — strengere Vorgaben für Verschlüsselung, Schlüsselverwaltung und neue Sicherheitsprotokolle.
  • Erhöhung der Benutzerfreundlichkeit: Single-Tap-Funktionalität und die Erhöhung des CVM-Limits auf 50 EUR machen das Bezahlen komfortabler. Bei PIN-Eingabe ist kein erneutes Vorhalten oder Einstecken der Karte erforderlich.
  • Harmonisierung der Standards: DC POS 3.0 schafft einen einheitlichen Standard für Debit- und Kreditkartenprozesse. Das vereinfacht Implementierung und Kompatibilität.
  • Optimierung der Zahlungsabwicklung: Funktionen wie dynamische Währungsumrechnung (DCC) und Teilgenehmigung gestalten den Zahlungsprozess flexibler.

Auswirkungen auf Parkhaus- und Parkplatzbetreiber

Die Einführung bedeutet, dass bestehende Terminals möglicherweise aktualisiert oder ersetzt werden müssen. Das ist besonders wichtig, da kontaktlose Zahlungen in Parksystemen zentral sind. Ein reibungsloser und sicherer Bezahlprozess ist entscheidend für Kundenzufriedenheit und operative Effizienz.

2.Wichtige Neuerungen für Parksysteme

Erhöhung des CVM-Limits auf 50 EUR

Das neue CVM-Limit (Cardholder Verification Method) für kontaktlose Zahlungen wurde auf 50 EUR erhöht. Zahlungen bis zu diesem Betrag können ohne PIN-Eingabe durchgeführt werden. Für Parksysteme vereinfacht das den Bezahlprozess erheblich — Kunden begleichen Gebühren kontaktlos und ohne PIN, was Abwicklung beschleunigt und Wartezeiten reduziert.

Einführung der Single-Tap-Funktionalität

Diese Funktion ermöglicht es, dass bei erforderlicher PIN-Eingabe keine erneute Kartenvorhaltung nötig ist. Die PIN-Abfrage erfolgt direkt am Terminal. Das verbessert Komfort und Effizienz: Kunden müssen ihre Karte nicht erneut vorhalten oder einstecken — gerade in stark frequentierten Parkhäusern führt das zu schnelleren Transaktionen.

Dynamische Währungsumrechnung (DCC)

Die dynamische Währungsumrechnung steht jetzt auch für kontaktlose Zahlungen zur Verfügung. Internationale Kunden können ihre Zahlungen in ihrer Heimatwährung abwickeln. Für Parkhäuser mit internationalem Publikum erhöht das Transparenz und Vertrauen.

Teilgenehmigung und Teilautorisierung

Die Teilgenehmigung erlaubt die Verarbeitung reduzierter Beträge, wenn der ursprüngliche Betrag nicht vollständig genehmigt wird. Bei automatischen Parkgebühren-Abrechnungen kann ein Parkvorgang fortgesetzt werden, auch wenn der Kunde nur einen Teilbetrag auf der Karte hat. Das vermeidet Zahlungsausfälle und gestaltet den Betrieb reibungsloser.

Anpassung in der Entgeltabrechnung

Mit den neuen Richtlinien gibt es Anpassungen in der Entgeltabrechnung, die die Kostenstruktur für die Zahlungsverarbeitung beeinflussen können. Es ist wichtig, sich über diese Änderungen zu informieren — die Regelungen könnten die Gebührenstruktur beeinflussen, insbesondere durch zusätzliche Gebühren für nicht konforme Terminals.

Notwendigkeit von Hardware-Austausch und Software-Updates

Für Bezahlterminals, die kein Software-Update auf TA 7.2/DC POS 3.0 erhalten können, ist ein Hardware-Austausch erforderlich. Ein rechtzeitiger Austausch oder Update ist notwendig, um zusätzliche Gebühren zu vermeiden und neueste Funktionen zu nutzen.

Frist: Alle Bezahlterminals müssen bis spätestens 1. Januar 2025 auf TA 7.2 / DC POS 3.0 umgestellt sein, um rechtliche und regulatorische Anforderungen zu erfüllen.

3.Auswirkungen auf Parkhaus- und Parkplatzbetreiber

Technologische Anpassungen

Herausforderungen: Bestehende Terminals müssen Software-Updates erhalten oder durch neue Geräte ersetzt werden. Neue Funktionen wie Single-Tap und DCC benötigen möglicherweise zusätzliche Schulungen.

Maßnahmen: Überprüfen Sie, welche Terminals aktualisierbar sind und welche ersetzt werden müssen. Budgetieren Sie frühzeitig für Hardware- und Software-Anpassungen. Schulen Sie Mitarbeiter und nutzen Sie den technischen Support der Anbieter.

Kosten und Gebühren

Für Terminals, die das TA 7.2 Errata-Update nicht unterstützen, werden seit dem 30.09.2022 zusätzliche Gebühren für Mastercard-Transaktionen erhoben, die ab dem 01.07.2023 weiter steigen. Vermeiden Sie zusätzliche Kosten durch rechtzeitige Upgrades. Vergleichen Sie langfristige Kosten alter Terminals mit Investitionen in neue Geräte.

Kundenkomfort und -zufriedenheit

Die neuen Funktionen wie kontaktlose Zahlungen bis 50 EUR ohne PIN verbessern den Kundenkomfort. Informieren Sie Kunden über neue Möglichkeiten durch Aushänge, digitale Anzeigen oder Ihre Website. Sammeln Sie Kundenfeedback, um die Annahme neuer Zahlungsmethoden zu beurteilen.

Rechtliche und regulatorische Konformität

Überprüfen Sie regelmäßig, ob alle Terminals konform sind. Führen Sie detaillierte Dokumentation der Upgrades und Austauschmaßnahmen, um sie bei Überprüfungen nachweisen zu können.

4.Empfehlungen für Parkhaus- und Parkplatzbetreiber

Bestandsaufnahme und Planung

Führen Sie eine detaillierte Bestandsaufnahme durch, um festzustellen, welche Geräte aktualisiert und welche ersetzt werden müssen. Entwickeln Sie einen zukunftsorientierten Umstellungsplan, der Fristen berücksichtigt und Prioritäten setzt. Erstellen Sie einen Zeitplan mit klaren Verantwortlichkeiten.

Zusammenarbeit mit Dienstleistern

Arbeiten Sie mit vertrauenswürdigen Anbietern zusammen, die Erfahrung mit der Umstellung haben. Stellen Sie sicher, dass Sie Zugang zu technischem Support erhalten. Halten Sie regelmäßigen Kontakt, um über Fortschritt informiert zu bleiben.

Schulung und Kommunikation

Schulen Sie Mitarbeiter auf neue Funktionen, damit sie Systeme effektiv nutzen und Kunden helfen können. Kommunizieren Sie Änderungen klar an Kunden — über Aushänge, digitale Anzeigen oder Ihre Website.


5.Fazit

Die Einführung der TA 7.2- und DC POS 3.0-Richtlinien stellt Parkbetreiber vor neue Herausforderungen, bietet aber erhebliche Chancen zur Verbesserung des Zahlungsprozesses und der Kundenzufriedenheit. Durch rechtzeitige Anpassungen können neue Anforderungen erfolgreich umgesetzt werden.

Eine frühzeitige Vorbereitung, gründliche Überprüfung der Terminals und erforderliche Anpassungen sind entscheidend. Mit durchdachter Planung und effektiver Umsetzung können Betreiber sicherstellen, dass Parksysteme effizient und kundenfreundlich weiterarbeiten — und von modernen Zahlungsmethoden profitieren.

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